Kooperationsvereinbarung Wasserstoff
Verbände erarbeiten Kooperationsvereinbarung Wasserstoff
BDEW, VKU und GEODE erarbeiten derzeit die Kooperationsvereinbarung Wasserstoff (KoV H2) gemäß § 28n Abs. 1 EnWG. Ziel der KoV H2 ist es, einheitliche, diskriminierungsfreie und effiziente Regeln für den Netzzugang sowie für die Zusammenarbeit der Betreiber von Wasserstoffnetzen in Deutschland zu schaffen. Damit soll – analog zur bestehenden Kooperationsvereinbarung Gas – ein verlässlicher Ordnungsrahmen für Wasserstoff entstehen.
Die finalen Vertragstexte der KoV H2 sollen spätestens am 01.07.2027 veröffentlicht werden und entsprechend den Vorgaben in den Festlegungen WasABi (Wasserstoffbilanzierung) und WaKandA (Wasserstoffkapazitäten) der Bundesnetzagentur am 01.01.2028 in Kraft treten.
Inhalte
Aktuelles
1. Modell
2. Vertragsmuster
3. Konzepte
BDEW, VKU und GEODE haben grundlegende Konzepte der Kooperationsvereinbarung Wasserstoff (KoV H2) freigegeben. Einzelne weitere Konzepte folgen Anfang November 2026.
Die Konzepte decken zentrale Bausteine des künftigen Marktdesigns ab, unter anderem:
- das Bilanzierungsmodell mit Ausgleichsmechanismus und Regelenergie
- Verfahren zur Kapazitätsvergabe einschließlich Rückgabe und Neuzuweisung
- Nominierungsregeln