Kooperationsvereinbarung Wasserstoff

Verbände erarbeiten Kooperationsvereinbarung Wasserstoff

BDEW, VKU und GEODE erarbeiten derzeit die Kooperationsvereinbarung Wasserstoff (KoV H2) gemäß § 28n Abs. 1 EnWG. Ziel der KoV H2 ist es, einheitliche, diskriminierungsfreie und effiziente Regeln für den Netzzugang sowie für die Zusammenarbeit der Betreiber von Wasserstoffnetzen in Deutschland zu schaffen. Damit soll – analog zur bestehenden Kooperationsvereinbarung Gas – ein verlässlicher Ordnungsrahmen für Wasserstoff entstehen.
Die finalen Vertragstexte der KoV H2 sollen spätestens am 01.07.2027 veröffentlicht werden und entsprechend den Vorgaben in den Festlegungen WasABi (Wasserstoffbilanzierung) und WaKandA (Wasserstoffkapazitäten) der Bundesnetzagentur am 01.01.2028 in Kraft treten.
 

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